Feste Rampensysteme und DIN 18040

Feste Rampensysteme für Rollstühle und die gesetzliche Regelung

In unserer Funktion als Rampenspezialisten in Der Rampen Shop werden wir oft gefragt, welche gesetzlichen Regelungen es gibt bezüglich der Installation einer Rampe.

Diese Regeln werden in der Norm DIN 18040 für barrierefreies Bauen geregelt. Diese Regulierungen beziehen sich jedoch auf öffentliche Rollstuhlrampen und auch nur, wenn diese fest installiert sind. Es gibt keinen Bezug auf unsere tragbaren Rampen für Rollstühle. Trotzdem bezieht sich die Norm zu einem gewissen Teil auf unsere Treppenrampen für Rollstühle, die semi-permanente Rollstuhlrampe.

Gemäß der Norm dürfen Rampen eine Steigung von 6% nicht überschreiten, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass Rollstuhlfahrer diese Steigung alleine bewältigen können. Zudem muss die Rampe mindestens 120cm breit sein und über Handläufe auf beiden Seiten verfügen, mit einer Höhe zwischen 85 - 90cm. Ab einer Rampenlänge von mehr als 6 Metern sollte ein Ruhepodest eingebaut werden, welche in den Maßen 150cm in Länge und Breite gegeben sein müssen.

Die Rampe sollte auch über Radabweiser von 10cm Höhe verfügen und aus einem Material hergestellt sein, das möglichst leicht ist und auch bei schlechten Witterungsbedingungen gefahrlos befahren und begangen werden kann.

Unsere breiten, modularen Treppenrampen für Rollstühle erfüllen diese Anforderungen und können natürlich auch für den privaten Gebrauch angepasst werden.

Wir bieten unsere Systeme in langlebigen galvanisiertem Stahl oder eloxiertem Aluminium an, welche wetterbeständig sind. Beide Systeme verfügen über eine Streckmetalloberfläche. Es erlaubt das Nässe, Dreck und Matsch durchfallen, sodass die Treppenrampe auch bei widrigen und nassen Verhältnissen eine gute Haftung bietet.

Dazu empfehlen wir folgende Steigungswerte für verschiedene Anwendungsmöglichkeiten:

  • 6-8% bei selbstfahrenden Rollstuhlfahrern
  • 8-10% für kräftige Selbstfahrer
  • 12-20% wenn der Rollstuhlfahrer von einer anderen Person geschoben wird

Bei elektrischen Rollstühlen ist die maximale Steigung in der Bedienungsanleitung des Gerätes herauszufinden. Es ist nicht möglich sich hier auf eine bestimmte Steigung festzulegen, da es viele verschiedene Modelle gibt, die auf verschiedenste Weise auf Steigungen reagieren. Wir empfehlen jedoch Werte zwischen 10 und 15%, da solche Mobilitätshilfen in vielen Ausführungen mit zusätzlichen „Anti-Kipp-Rädern“ ausgestattet sind, oder durch unter dem Rollstuhl angebrachte Akkus eine geringe Bodenfreiheit aufweisen. Zu große Steigungen können dazu führen, dass Rollstühle stecken bleiben und ein Befahren der Rampe verhindert wird.

Bei normalen Rollstühlen ist es wichtig darauf zu achten, dass große Steigungen auch hier zum Kippen des Rollstuhls führen kann. Wir empfehlen daher, dass ab Steigungen über 8%, der Rollstuhlfahrer von einer zweiten Person geschoben wird. Auch hier gibt es Fälle, wo diese Werte nicht unbedingt zutreffend sind. Bei Personen beispielsweise, denen ein oder beide Beine fehlen, ist der Schwerpunkt höher als bei anderen Menschen. Das bedeutet, dass ein Rollstuhl auch bei geringer Steigung kippen kann. Manche normalen Rollstühle sind deswegen auch mit zusätzlichen Rädern ausgestattet.

Bei Fragen rund um feste Rampensysteme für Rollstuhlfahrer, steht Ihnen unser Expertenteam gerne zur Verfügung und berät Sie, um eine individuelle Lösung zu finden.