Ratgeber: Bis zu 4.000€ Zuschuss von der Pflegekasse sichern!

Ratgeber: Bis zu 4.000€ Zuschuss von der Pflegekasse sichern!

Pflegebedürftige in Deutschland können bis zu 4.000€ Zuschuss bei Ihrer Pflegekasse beantragen, um Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes durchzuführen.

Darunter fallen auch Umbauten, die der barrierefreien Erschließung des Eigenheims dienen.

Wichtig: Hierbei gilt es zwischen einem Zuschuss durch die Krankenkasse, zur Beschaffung von Hilfsmitteln und dem Zuschuss der Pflegekasse zu unterscheiden.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Zuschuss durch die Pflegekasse, wenn:

  • Sie einen Pflegegrad (frühe Pflegestufe) haben
  • Die häusliche Pflege wird erst durch den Umbau ermöglicht bzw. signifikant erleichtert
  • Eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird

Unter sogenannte wohnraumverbessernde Maßnahmen fallen beispielsweise Umbauten von Badezimmern, oder Installation eines Duschhandlaufes, aber auch die Anpassung des Wohnbereiches an die Bedürfnisse eines Menschen, der auf eine Mobilitätshilfe, wie z.B. einen Rollstuhl angewiesen ist.

Hierzu zählen Einbauten von fest installierten Rollstuhlrampen, Treppenliften oder Absenkung von Türschwellen oder Türverbreiterungen.

Der Rampen Shop bietet solche fest installierten Rampen in verschiedenen Ausführungen an. Wir führen beispielsweise eine Produktreihe einer solchen Rampe aus verzinktem Stahl, die bei privaten Eigenheimen sehr häufig verbaut wird.

Da es sich bei solchen Produkten und deren Installation um Umbauten handelt, besteht die Möglichkeit, die Kosten für einen solchen Umbau durch die Pflegekasse tragen zu lassen.

Wenn Sie Interesse an einer solchen Rampe haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir beraten und begleiten Sie durch den Prozess der Anschaffung.

Kostenübernahme bei der Anschaffung von Hilfsmitteln

Der Rampen Shop bietet eine große Auswahl verschiedenster Rollstuhlrampen, die nicht fest installiert sind, sondern als temporäre Lösungen oder mobile Lösungen bezeichnet werden. Diese Rampen können nur bei Bedarf aufgestellt werden, bzw. wieder weggeräumt werden. Viele dieser Produkte eignen sich auch für den Einsatz unterwegs oder um Rollstühle in Autos zu laden.

Grundsätzlich bedarf es hier nur, dass der Hausartzt ein solches Hilfsmittel verschreibt. Ab da steht auch hier der Kostenübernahme durch die eigene Versicherung nichts mehr im Weg. Es ist jedoch zu beachten, dass die Kassen in den meisten Fällen von Fall zu Fall entscheiden.

Bei diesen Fragen stehen wir Ihnen als erfahrener Partner gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach mit Ihrem Anliegen und wir beraten Sie gerne über den Kauf der richten Rollstuhlrampe und die Erstattung des Kaufpreises durch die Krankenkasse.

info@derrampenshop.de | 0211 240 90 22